Bei der Datenerhebung des Mikrozensus sind auch so genannte Proxy-Interviews zugelassen, d.h. der Mikrozensus enthält sowohl Angaben zu einer Person, die von der Person selbst stammen, als auch solche, die von einer dritten Person erfragt wurden. Die Art der Beteiligung am Mikrozensus, ob also von den Befragten Selbst- oder Fremdauskünfte vorliegen, wurde 1999 erstmals im Rahmen der in den Mikrozensus integrierten EU-Arbeitskräftestichprobe erhoben und ist in den für die Wissenschaft in Deutschland verfügbaren Scientific Use Files ab 1999 ausgewiesen. Der Anteil der Proxy-Interviews für Personen ab 15 Jahren lag bei den Mikrozensen ab 1999 bei etwas über einem Viertel und entspricht damit den durchschnittlichen Proxy-Anteilen der meisten EU Labour Force Surveys, der zwischen 25 und 30 Prozent liegt. Dabei lassen sich jedoch auch sehr viel höhere Werte, bei einzelnen Gruppen bis zu 80 Prozent beobachten. So beträgt der Anteil der Proxy-Interviews bei den 15- bis 19-Jährigen im Mikrozensus 2005 rund 75 Prozent; ebenso ist der Anteil bei Ausländern oder Schülern in weiterführenden Schulen erhöht.
Das Projekt beschäftigte sich mit den Folgen von Proxy-Angaben für die Qualität und Genauigkeit der Stichprobenergebnisse des deutschen Mikrozensus. Untersucht wurde vor allem die Frage, inwieweit der Anteil von Proxy-Auskünften bei verschiedenen sozialstrukturellen Merkmalen varriert und welche Merkmale die Wahrscheinlichkeit beeinflussen, dass für jemanden Proxy-Angaben vorliegen.
Wolf, Christof; Paul Lüttinger (2009): Proxy-Angaben im deutschen Mikrozensus. S. 395-412 in: Martin Weichbold, Johann Bacher und Christof Wolf (Hg.), 2009: Herausforderungen und Grenzen der Umfrageforschung. Sonderheft 9 der Österreichischen Zeitschrift für Soziologie. Wiesbaden: VS Verlag.